Unser Jahr 2023 im Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Seit 1995 engagiert sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen und an der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Trotz der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie konnte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemeinsam mit seinen Mitgliedern und Kooperationspartner*innen im Jahr 2023 zahlreiche Initiativen, Gremien- und Netzwerkaktivitäten, Modellprojekte, Qualifizierungsmaßnahmen und andere Aktivitäten umsetzen.

Ohne die Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern, Projektpartner*innen, dem Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., dem Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und vielen anderen Institutionen, Akteur*innen sowie unseren Fördermittelgebern, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, wäre dies kaum möglich gewesen. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen für die gute Zusammenarbeit und Ihr Engagement im Jahr 2023 bedanken.

Alle näheren Informationen zum Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., zu den Mitgliedern und Aktivitäten, Initiativen, Veröffentlichungen sowie zu den Projekten im Jahr 2023 können in unserem aktuellen Jahresbericht nachgelesen werden:

Der interne Mitgliederbereich des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

In diesem Jahr startete der interne Mitgliederbereich des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf der Internetseite www.sozialpsychiatrie-mv.de.

Neben Informationen aus dem Landesverband enthält der Bereich aktuelle Fachinformationen zur psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie Informationen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und zur fachlichen Ausgestaltung von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Bereich der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Zudem werden im internen Mietgliederbereich zahlreiche Arbeitshilfen für die psychiatrische und psychosoziale Praxis sowie Videovorträge von fachlichen Expert*innen und Erfahrungsexpert*innen zu psychischen Erkrankungen, Behandlungs- und Unterstützungskonzepten oder aus den vergangenen Fachveranstaltungen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Verfügung gestellt. Weiterhin enthält der Mitgliederbereich die aktuellen Protokolle aus den Landesarbeitsgruppen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Auf den internen Mitgliederbereich können alle Mitarbeitenden aus den Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zugreifen. Hierzu ist eine einmalige persönliche Registrierung mit vollständigem Namen und Angaben zur Mitgliedsorganisation notwendig. Nach einer Überprüfung und Freigabe sind im Anschluss alle Inhalte über die Anmeldung einsehbar.

Zum internen Mitgliederbereich gelangen Sie hier

Videovortrag Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren fachlich gestalten

Unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Ziele der leistungsberechtigten Person übernimmt der Kostenträger der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz im Gesamtplanverfahren die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Fallsteuerung. Die Mitarbeitenden der qualifizierten Assistenz übernehmen dabei eher eine untergeordnete Rolle. Gleichzeitig bewegen sie sich im Rahmen der Unterstützung an der Schnittstelle zwischen Bedarfsermittlung und Hilfeplanung beziehungsweise an der Schnittstelle der leistungsberechtigten Person und dem Kostenträger der Eingliederungshilfe. Deshalb sind auch sie dazu angehalten, neben Kenntnissen der ICF-Nomenklatur, mit den Leistungsberechtigten zusammen umfangreiche Informationen zu erheben, um eine personenzentrierte Unterstützung zu ermöglichen. Als Grundlage bedarf es ein fachlich fundiertes methodisches Vorgehen, das sich an der ICF und dem biopsychosozialen Modell orientiert. 

Im Rahmen eines Videovortrages gibt Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) einen Einblick in die Grundlagen, Methoden und ethischen Prinzipien der psychosozialen Diagnostik. Im Zentrum steht dabei das mehrdimensionale Rahmenmodell psychosozialer Diagnostik nach Gahleitner und Pauls. Neben einer theoretischen Einführung in die klassifikatorische Diagnostik, in die Biographie- und Lebensweltdiagnostik sowie in die Ressourcenmatrix wird die praktische Umsetzung des Modells anhand eines Fallbeispiels im Rahmen der qualifizierten Assistenz verdeutlicht.

Das Video mit Zusatzmaterial ist ausschließlich für Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hier im internen Bereich auf unserer Internetseite einsehbar.


Fachtagung “Krisenmodus, Beschleunigungsfalle und rasender Stillstand: Umgang mit Wandel und Unbeständigkeit in der Sozialpsychiatrie” am 12. Juni 2024

Soziale Organisationen aus dem Bereich der Behandlung, Unterstützung und Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind derzeit mit vielen Veränderungen und Herausforderungen konfrontiert. Hierzu gehören unter anderem verändernde Finanzierungsgrundlagen, neue fachliche Anforderungen durch gesetzliche Reformprozesse, Fachkräftemangel, Digitalisierung, zunehmende Krankheitsausfälle durch berufsbedingte Belastungen und die Auswirkungen von gesellschaftlichen Krisen wie die Energiekrise, die COVD-19-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine.

Damit sich soziale Organisationen an den aktuellen Anforderungen und Herausforderungen anpassen können, werden neue Konzepte in der Organisationsentwicklung und Personalförderung sowie neue flexible Arbeitsformen diskutiert. Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. veranstalten deshalb am 12. Juni 2024 zwischen 12:00 und 17:00 Uhr eine Fachtagung zu diesem Thema. Im Rahmen von Fachvorträgen und Workshops soll ein Diskurs angeregt werden, der neben den aktuellen Herausforderungen neue Perspektiven und Chancen für soziale Organisationen und deren Mitarbeitende aufzeigt. Die Veranstaltung findet im Technologie Zentrum, Alter Holzhafen 19 in 23966 Wismar statt. Im Vorfeld der Fachtagung veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zwischen 09:30 bis 12:00 Uhr seine 29. Mitgliederversammlung.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier im Flyer.

Online-Fortbildung “Rechtliche und fachliche Grundlagen zur Pflege und (ergänzenden) Eingliederungshilfe im Kontext der BTHG-Umsetzung” am 19. Juni 2024

Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen und Behinderungen weisen oftmals komplexe Unterstützungsbedarfe auf, die sowohl Unterstützungsleistungen aus dem Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe notwendig machen. Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes unterliegen beide Bereiche derzeit einem grundlegenden Wandel. Vor allem für Leistungserbringer an der Schnittstelle zwischen Pflege und (ergänzende) Eingliederungshilfe ergeben sich daraus in der Praxis zahlreiche Fragen u.a. zur Abgrenzung der beiden Leistungsarten sowie zur Umsetzung der Bedarfsermittlung. 

Foto von Kampus Production von Pexels:

Zur Unterstützung von Mitarbeitenden, welche an der Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe tätig sind, bietet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 19. Juni 2024 eine Online-Fortbildung zu den rechtlichen Grundlagen im Bereich der Eingliederungshilfe und Pflege an. Neben einer Einführung in die aktuellen rechtlichen Entwicklungen werden Grundlagen zur Abgrenzung von Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Orientierungshilfe für Leistungsangebote an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege vorgestellt.

Die Online-Fortbildung richtet sich an alle interessierten Mitarbeitenden aus dem Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe. Weitere Informationen zur Anmeldung, zu den Teilnahmegebühren und zum Inhalt finden Sie hier im Flyer. 

Themenheft zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll im Zusammenhang mit den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ermöglicht werden. Seit 2017 unterliegt die Eingliederungshilfe durch das BTHG einem grundlegenden Wandel. Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift Klinische Sozialarbeit beschäftigt sich mit den aktuellen Herausforderungen in der Umsetzung des BTHG speziell im Kontext der psychosozialen Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Fokus des Themenheftes stehen neben einem allgemeinen Überblick zum Umsetzungsstandes des BTHG die fachlichen Perspektiven und Chancen, die sich aus der Klinische Sozialarbeit für die psychosoziale Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Eingliederungshilfe ergeben und die BTHG-Umsetzung fachlich unterstützen können.

Zu Beginn schauen Michael Beyerlein (Universität Kassel), Yvonne Kahl (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf) und Felix Welti (Universität Kassel) auf die Rolle der Klinischen Sozialarbeit im Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe. Ausgehend von den aktuellen Erkenntnissen zur psychosozialen Versorgungssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen beschäftigt sich Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) mit den aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung von sozialraumorientierten Unterstützungsleistungen und zeigt mögliche Perspektiven für die psychosoziale Praxis auf. Lisa Große (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) rückt die professionelle Beziehungsgestaltung bei der Bedarfsfeststellung und der Leistungserbringung in den Mittelpunkt. Im Gegensatz zur rechtlichen Verankerung der Sozialraumorientierung und der personenzentrierten Bedarfsermittlung durch das Gesamtplanverfahren erfährt der Begriff der Beziehungsgestaltung im BTHG rechtlich keinerlei Beachtung. Aus ihrer Sicht ist die Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Leistungen zur Förderung der Sozialen Teilhabe ohne den Fokus auf eine professionelle Beziehungsgestaltung nicht zielführend. In einem abschließenden Beitrag fassen Karsten Giertz und Ingo Müller-Baron (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V.) den aktuellen Umsetzungsstand des BTHG in Deutschland zusammen. Im Bereich der Umsetzung des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens und bei den Leistungen zur Förderung der Sozialen Teilhabe zeigen sie fachliche Perspektive auf, die sich für die Klinische Sozialarbeit ergeben können.

Das Editorial, das Inhaltsverzeichnis und der Beitrag von Karsten Giertz und Ingo Müller-Baron können hier frei al PDF heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe der Klinischen Sozialarbeit finden Sie hier.

Fachtagung „Vernetzte Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund: Kooperation und gemeinsame Verantwortung“ am 06. November 2023 in Frankfurt am Main

Vernetzte und koordinierte Hilfen für psychisch beeinträchtige Menschen sind einerseits ein Thema mit langer Tradition, andererseits durch verschiedene aktuelle Entwicklungen neu belebt:

Im Bereich der Behandlung sind neue Möglichkeiten durch Modellprojekte nach § 64b SGB V, die KSVPsych-Richtlinie und durch die stationsäquivalente Behandlung entstanden. Das Bundesteilhabegesetz hat die Teilhabeplanung vor einigen Jahren verankert und die Gesamtplanung des Trägers der Eingliederungshilfe soll mit den Leistungen zur Pflege gemeinsam gestaltet werden.

Diese Beispiele zeigen, dass das Bewusstsein über das Erfordernis koordinierter Hilfen gewachsen ist. In der Praxis erleben wir folgerichtig verschiedene Initiativen, die sich um leistungsträgerübergreifende und koordinierte Hilfen bemühen, wie etwa in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden oder in anderen Modellen vernetzter Versorgung. Neben dieser geübten Praxis, die manchmal über gesetzliche Regelungen hinaus geht, stehen zugleich rechtliche Vorgaben, die nur rudimentär umgesetzt werden.

Diese Entwicklung birgt Risiken in sich. Es zeichnen sich zwei Szenarien ab:

(1) Weiterhin entwickelt jeder Leistungsbereich koordinierte Leistungen nur innerhalb seiner Leistungszuständigkeit. Dann treffen sich zur Abstimmung der koordinierten Hilfe in Zukunft nur noch die Fall- und Casemanager:innen verschiedener Leistungsträger mit den Menschen mit Leistungsansprüchen und die Versäulung wird weiter zementiert.

(2) Oder wir nähern uns endlich über verschiedene Einzelschritte einer Zukunft an, in denen jeder Leistungsbereich seinen Teil von Leistungen erbringt, und die Beteiligten einigen sich mit den Menschen mit Leistungsansprüchen darauf, dass die notwendige Koordination von eine:r der schon vorhandenen Akteur:innen übernommen wird.

Mit der Fachtagung „Vernetzte Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund: Kooperation und gemeinsame Verantwortung“ soll aufgezeigt und erörtert werden, was heute schon möglich ist, wo aber noch Handlungs- und Steuerungsbedarfe bestehen. Die Fachtagung wird. Die Tagung wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde am 6. November 2023 in Frankfurt am Main veranstaltet. Kooperationspartner sind die Aktion Psychisch Kranke, das Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit sowie der Dachverband Gemeindepsychiatrie.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie hier:

Zweiter Staatenbericht des UN-Fachausschusses über die Rechte behinderter Menschen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. In Deutschland fand hierzu am 29. und 30. August 2023 die zweite und dritte Staatenprüfung statt. Im Vorfeld äußerten sich die freien Zivilgesellschaften und das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem eigenen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK. Der UN-Fachausschuss veröffentlichte seinen abschließenden Bericht Anfang dieses Monats.

In dem Bericht wurden die aktuellen gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen begrüßt. Hierzu gehören unter anderem die Bundesinitiative Barrierefreiheit, das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Vormundschaftsgesetzes für Kinder und Erwachsene oder auch das Gesetz Kinder- Jugendstärkungsgesetz.

Der Ausschuss äußerte sich jedoch besorgt über die diskriminierende Verwendung des medizinischen Modells zur Definition von Behinderung in vielen Rechtsbereichen auf Bundes- und Landesebene. Darüber hinaus werden fehlende strukturelle Möglichkeiten und Ressourcen für die aktive Beteiligung von Interessenvertretungen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen in allen sie betreffenden sozialpolitischen Angelegenheiten bemängelt. Zudem kritisiert der Ausschuss die unzureichende Menschenrechtsperspektive in den Aktionsplänen der einzelnen Bundesländer sowie die fehlende systematische Überprüfung der UN-BRK-Umsetzung. Auch mangelnde Strategien zur Förderung der Achtung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung nachhaltiger Einstellungsänderungen in der Bevölkerung wurden in dem Staatenbericht angemahnt.

Mit großer Sorge betrachtet der Ausschuss die weitverbreiteten Zwangsunterbringungen, Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen bei Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Beeinträchtigung in Einrichtungen der Pflege, Eingliederungshilfe, Psychiatrie und Forensik. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur „Verhandlungsunfähigkeit“ ist der Ausschuss besorgt über die Möglichkeiten einer unbefristeten Inhaftierung von Menschen mit Behinderungen in forensisch psychiatrische Pflegeeinrichtungen. In diesem Kontext werden unabhängige Beschwerdestellen und Rechtsbehelfsmechanismen in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen sowie in psychiatrische und forensische Einrichtungen gefordert. Der Staatenbericht macht außerdem auf die noch immer bestehende Segregation von Menschen mit Behinderungen in institutionelle Einrichtungen, auf das Fehlen von Maßnahmen zur Förderung der Deinstitutionalisierung und auf bestehende Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen Unterstützungsleistungen in Bezug auf ihren Wohnort frei wählen zu können aufmerksam. Im Bereich der medizinischen und psychosozialen Versorgung werden grundsätzlich fehlende Mechanismen zur Überwindung der gesetzlichen Fragmentierung des Versorgungssystems und zur Sicherstellung von umfassenden und personenzentrierten Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Behinderungen bemängelt. Auch im Bereich Arbeit und Bildung ist es in den letzten Jahren noch nicht gelungen geeignete Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungssystem und einen inklusiven Arbeitsmarkt sowie geeignete Unterstützungsformen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und komplexen Unterstützungsbedarfen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln und flächendeckend umzusetzen. So macht der Ausschuss unter anderem auf die immer noch bestehende hohe Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen, auf die hohe Zahl von Menschen mit Behinderungen im geschützten Beschäftigungs- und Bildungsbereich sowie auf die niedrigen Übergangsraten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aufmerksam.

Ausgehend von der Staatenprüfung formuliert der Fachausschuss für Deutschland eine Vielzahl an Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK. Zu den wichtigsten und nachdrücklichsten Empfehlungen gehören unter anderem:

  • Die Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, in den Umsetzungs- und Überprüfungsprozess der UN-BRK.
  • Die Entwicklung einer umfassenden Deinstitutionalisierungsstrategie mit konkreten Maßnahmen und der Freigabe von entsprechenden personellen, technischen und finanziellen Ressourcen sowie mit der Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überprüfung.
  • Die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems und Arbeitsmarktes sowie die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit der Freigabe von entsprechenden Ressourcen und der Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überprüfung.  

Im Vergleich zum vorherigen Bericht des UN-Fachausschusses aus dem Jahr 2015 lassen sich in Deutschland bisher nur wenige wegweisende Entwicklungen bei der UN-BRK-Umsetzung beobachten. Es bedarf weiterhin auf sozialpolitischer und gesellschaftlicher Ebene zahlreiche Anstrengungen, um die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und entsprechende Barrieren abzubauen. Als besondere Chance sind die aktuellen gesetzlichen und sozialpolitischen Maßnahmen anzusehen, welche zumindest erstmal formal dazu beitragen, dass sich die Rahmenbedingungen für die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Zukunft verbessern. Einschätzungen zur konkreten Umsetzung und zu deren Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bleiben jedoch noch aus. Der vollständige Bericht der Staatenprüfung des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland kann hier frei eingesehen werden.

Fortbildungsangebot Adoleszentensensibles Arbeiten in der Sozialpsychiatrie und Jugendhilfe am 23. und 24. Oktober 2023

Der Lebensabschnitt der Adoleszenz kann vor allem für junge Menschen mit psychischen Erkrankungen eine besondere Herausforderung werden. Neben den ohnehin mit dieser Phase verbundenen Entwicklungsaufgaben müssen junge Menschen mit psychischen Erkrankungen zusätzlich die krankheitsbedingten Belastungen bewältigen. Das ist nicht selten vor allem für die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen selbst und ihr soziales und professionelles Umfeld eine komplexe Aufgabe.  

Um Mitarbeitende aus den verschiedenen psychosozialen und psychiatrischen Arbeitsfeldern bei der Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen zu unterstützen, bietet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in diesem Jahr wieder eine Fortbildungsveranstaltung am 23. und 24. Oktober 2023 an. 

Im Rahmen der Fortbildung werden an zwei Seminaren aktuelle rechtliche Veränderungen und Rahmenbedingungen sowie psychische Störungen und deren Auswirkungen auf die Lebensphase der Adoleszenz von zwei renommierten Expert*innen praxisnah und fallbezogen vorgestellt. In beiden Seminaren werden nach einer theoretischen Einführung gemeinsam mit den Teilnehmenden konkrete Fälle aus der Praxis multiperspektivisch bearbeiten.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende aus verschiedenen psychosozialen und psychiatrischen Arbeitsfeldern, welche junge Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Belastungen in einem Alter von 16 bis 27 Jahren unterstützen und begleiten.

Weitere Informationen zum Inhalt, zur Anmeldung und zu den Teilnahmegebühren finden Sie hier im Flyer

Menschenrechte jetzt! Gemeinsamer Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen sind dabei aufgefordert über Parallelberichte diesen Prozess zu unterstützen und ihre Einschätzungen vorzulegen.

In diesem Monat veröffentlichte unter der Koordination des Deutschen Behindertenrates ein Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen einen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK. Dabei kritisiert das Bündnis:

„Deutschland ist noch weit von einer umfassenden Umsetzung der UN-BRK entfernt. Nach wie vor ist Exklusion statt Inklusion für behinderte Menschen an der Tagesordnung. Zudem werden private Anbieter von Waren und Dienstleistungen immer noch nicht durchgehend zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet; an einer umfassenden Gewaltschutzstrategie zum Schutz von behinderten Mädchen und Frauen fehlt es ebenso, und selbst die schon lange geforderten Partizipationsstandards sind nicht in Sicht.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis ist sich einig, dass Deutschland noch weit von einer umfassenden Umsetzung der UN-BRK entfernt ist, so dass nach wie vor Exklusion statt Inklusion für behinderte Menschen an der Tagesordnung ist. Das betrifft unter anderem das Bildungssystem, den Arbeitsmarkt und das Gesundheitssystem.“

Insgesamt unterstützen 37 Organisationen den Parallelbericht, darunter Selbstvertretungsverbände von Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeverbände, die Sozialverbände sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände der Behindertenhilfe und Psychiatrie.

Der Bericht und weitere Informationen können hier eingesehen werden.