Die langwierige Pandemie und ihre Nachwirkungen, die aktuellen Kriege auch in Europa, Klimaauswirkungen und der enorme Rechtsruck innerhalb Europas gefährden Vielfalt, Menschenrechte, (psycho)soziale und psychiatrische Unterstützung und Hilfe wie auch ein antidiskriminierendes Verständnis von seelischer und psychischer Beeinträchtigung und Erkrankung.
Wir befinden uns im Krisenmodus und unterliegen stetigem Wandel, vorangetrieben auch durch die zunehmende Digitalisierung und die gegenwärtigen Veränderungen unserer Gesellschaft. Was bedeutet das für Nutzer:innen psychiatrischer Angebote und in der Selbsthilfe? Inwieweit tangiert es Träger und Organisationen der Gemeindepsychiatrie, die sich in unsteten Zeiten zusätzlich mit verschärften Finanzierungsmöglichkeiten, gesetzlichen Reformen, Digitalisierung und Fachkräftemangel konfrontiert sehen?
Im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. werden diese Fragen mit Fachpersonen, Betroffenen, Angehörigen und Interessierten aufgegriffen. Mit einem Blick in die Zukunft des Lebens und Arbeitens werden anschließend die Bedeutung der Gemeindepsychiatrie vor dem Hintergrund ihrer besonderen Themen und Herausforderungen untersucht.
Die Fachtagung findet am 12. und 13. September 2023 als Online-Tagung statt. Ursprünglich wurde die Tagung als Präsenzveranstaltung in Schwerin geplant. Aufgrund unzureichender Übernachtungsmöglichkeiten in Schwerin als auch erschwerten Anreisebedingungen wurde die Tagung nun als Online-Tagung organisiert. Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und die Landesfachstelle: Kinder aus psychisch und/ -oder suchtbelasteten Familien beteiligen sich mit Vorträgen und Workshops an der Tagung.
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter anderem hier:
29. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Am 12. Juni 2024 fand im Technologiezentrum Wismar im Vorfeld der Fachtagung „Krisenmodus, Beschleunigungsfalle und rasender Stillstand: Umgang mit Wandel und Unbeständigkeit in der Sozialpsychiatrie“ die 29. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Neben der Abstimmung und Diskussion des Jahresberichtes 2023, des Jahresabschlussberichtes 2023, des Haushaltsplanes für 2024 und der Vorstellung der geplanten Aktivitäten für das Jahr 2024 wurde ein neuer Vorstand und die Rechnungsprüfungskommission des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gewählt.
Sandra Rieck (“Das Boot” Wismar e.V.), Karin Niebergall-Sippel (Diakoniewerk Westmecklenburg-Schwerin gGmbH), Karsten Giertz und Antje Werner (Geschäftsstelle Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V.) bei der Durchführung der Mitgliederversammlung (von links nach rechts)
Zum neu gewählten Vorstand gehören Sandra Rieck (Hauptamtlicher Vorstand von “Das Boot” Wismar e.V.), Karin Niebergall-Sippel (Diakoniewerk Westmecklenburg-Schwerin gGmbH), Hans Christian Offermann (Geschäftsführer der HESTIA Pflege- und Heimeinrichtung GmbH), Andreas Zobel (Bereichsleiter der Diakonie Güstrow e.V.) und Heike Nitzke (Geschäftsführerin der Volkssolidarität Uecker Randow e.V.). Die Rechnungsprüfungskommission setzt sich aus Stepahnie Mahnke (“Das Boot” Wismar e.V.) und Sven Melchert (Diakoniewerk Westmecklenburg-Schwerin gGmbH) zusammen.
Karsten Giertz, Hans Christian Offermann, Sandra Rieck, Karin Niebergall-Sippel, Andreas Zobel & Antje Werner (von links nach rechts)
Ein besonderer Dank galt auch den Sprecher*innen der Landesarbeitsgruppen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., die im Rahmen ihres Engagements den fachlichen Austausch und die interne Verbandsarbeit maßgeblich prägen und bereichern. Zu den Landesarbeitsgruppensprecher*innen gehören Yvonne Radtke (Volkssolidarität Uecker Randow e.V.), Lutz Hoffmann (Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH), Heike Nitzke (Volkssolidarität Uecker Randow e.V.), Kerstin Lenz (GBS Behindertenhilfe Gützkow mbH), Sandra Rieck (“Das Boot” Wismar e.V.), Karin Niebergall-Sippel (Diakoniewerk Westmecklenburg-Schwerin gGmbH) und Marcus Keidel (HELIOS Hanseklinikum Stralsund) und Franziska Berthold (GGP mbH).
Wir aus der Geschäftsstelle des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bedanken uns herzlich bei allen Mitgliedern für das besondere Engagement und die Unterstützung. Wir freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit.
Fachtagung „Krisenmodus, Beschleunigungsfalle und rasender Stillstand: Umgang mit Wandel und Unbeständigkeit in der Sozialpsychiatrie“
Im Anschluss der Mitgliederversammlung fand die gemeinsame Jahrestagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Vereins EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Unter dem Titel „Krisenmodus, Beschleunigungsfalle und rasender Stillstand: Umgang mit Wandel und Unbeständigkeit in der Sozialpsychiatrie“ wurden die vielen Veränderungen und Herausforderungen aufgegriffen mit denen soziale Organisationen aus dem Bereich der Behandlung, Unterstützung und Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen derzeit konfrontiert werden. Hierzu gehören unter anderem verändernde Finanzierungsgrundlagen, neue fachliche Anforderungen durch gesetzliche Reformprozesse, Fachkräftemangel, Digitalisierung, zunehmende Krankheitsausfälle durch berufsbedingte Belastungen und die Auswirkungen von gesellschaftlichen Krisen wie die Energiekrise, die COVD-19-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine.
Blick in den Tagungsraum
Damit sich soziale Organisationen an den aktuellen Anforderungen und Herausforderungen anpassen können, wurden im Rahmen der Veranstaltung neue Konzepte in der Organisationsentwicklung und Personalförderung sowie neue flexible Arbeitsformen diskutiert. Moderiert wurde die Veranstaltung von Nicole Heyden (EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.).
Nach der Eröffnung durch Sandra Rieck (Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Michelle „Charly” Storch (EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V.) unterstützte der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Christian Frenzel als besonderer Gast die Veranstaltung. Im Rahmen eines Grußwortes eröffnete er die Fachtagung und wies auf die aktuellen Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen und soziale Organisationen hin. Als Anwalt für die Bürger*innen des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzt er sich unter anderem für die Belange und Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern ein. Dabei unterstützt er die Bürger*innen gegenüber Behörden oder mit sozialer Beratung.
Dr. Christian Frenzel (Bügerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern)
Zu Beginn beschäftigte sich Prof. Dr. Corinna Ehlers von der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen in ihrem Vortrag mit den aktuellen Herausforderungen von sozialen Organisationen wie unter anderem Fachkräftemangel, hohe Fehlzeiten in sozialen Berufen aufgrund von psychischen Belastungen oder zunehmende Arbeitsbelastungen durch steigendende fachliche Anforderungen und Flexibilisierung. Dabei beschrieb sie Lösungs- und Veränderungsbedarfe auf der strukturellen und organisatorischen Ebene sowie auf der Führungsebene.
Prof. Dr. Corinna Ehlers (Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen)
Danach gingen Catharina Flader (Vorstand EX-IN Deutschland e.V.) und Frank Schäfer (Leitung Gemeindepsychiatrie des Pfalzklinikums) auf die Genesungsbegleitung als Chance und Herausforderung bei aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen ein. Sie zeigten die Potenziale von Erfahrungsexpert*innen bei der Überwindung von aktuellen Herausforderungen von sozialen Organisationen wie die Umsetzung von Personen- und Recoveryorientierung als zentrale Haltung in der Praxis sowie bei der Bewältigung des Fachkräftemangels auf. Zudem zeigten sie Strategien auf, wie Genesungsbegleitende auch im Bereich der Eingliederungshilfe als Fachkräfte angestellt und eingearbeitet werden können.
Frank Schäfer (Leitung Gemeindepsychiatrie Pfalzklinikum) & Catharina Flader (EX-IN Deutschland e.V.)
Unter dem Titel „Modell 365° und die Chance des § 132 SGB IX – Ideen zur Personal- und Organisationsentwicklung“ ging Birgit Fuchs (Leitung Gemeindepsychiatrie des Pfalzklinikums) auf die Chancen des § 132 SGB IX zur Entwicklung und Umsetzung von personenzentrierten und flexiblen Hilfen ein. Ausgehend vom § 132 SGB IX wurden im Bereich der Eingliederungshilfe am Pfalzklinik das Trägerbudgets eingeführt und das Personalentwicklungs- und Organisationsentwicklungsmodell 365° als Grundlage für die Umsetzung von personenzentrierten und flexiblen Unterstützungsleistungen zur Förderung der sozialen Teilhabe entwickelt. Der Schwerpunkt ihres Vortrages lag bei der Beschreibung des Entwicklungs-, Organisations- und Umsetzungsprozessen.
Im Anschluss an die Vorträge fanden vier Workshops mit den Referent*innen zur Vertiefung der Inhalte statt. Zusätzlich stellten Anke Wagner und Karsten Giertz in einem Workshop das Präventionsprogramm “Mental Health First Aid-Ersthelfende” vor, das der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern umsetzt.
Im Namen der Veranstalter*innen möchten wir uns bei allen Referent*innen und Teilnehmer*innen ganz herzlich für die gelungene Veranstaltung und den angenehmen Austausch bedanken. Alle Vorträge stehen den Mitgliedern des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im internen Mitgliederbereich frei zur Verfügung und können nach einer Anmeldung jederzeit angesehen werden. Hier gelangen Sie zu den Videos im internen Mitgliederbereich.
Seit 1995 engagiert sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen und an der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Trotz der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie konnte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemeinsam mit seinen Mitgliedern und Kooperationspartner*innen im Jahr 2023 zahlreiche Initiativen, Gremien- und Netzwerkaktivitäten, Modellprojekte, Qualifizierungsmaßnahmen und andere Aktivitäten umsetzen.
Ohne die Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern, Projektpartner*innen, dem Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., dem Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und vielen anderen Institutionen, Akteur*innen sowie unseren Fördermittelgebern, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, wäre dies kaum möglich gewesen. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen für die gute Zusammenarbeit und Ihr Engagement im Jahr 2023 bedanken.
Alle näheren Informationen zum Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., zu den Mitgliedern und Aktivitäten, Initiativen, Veröffentlichungen sowie zu den Projekten im Jahr 2023 können in unserem aktuellen Jahresbericht nachgelesen werden:
In diesem Jahr startete der interne Mitgliederbereich des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf der Internetseite www.sozialpsychiatrie-mv.de.
Neben Informationen aus dem Landesverband enthält der Bereich aktuelle Fachinformationen zur psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie Informationen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und zur fachlichen Ausgestaltung von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Bereich der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Zudem werden im internen Mietgliederbereich zahlreiche Arbeitshilfen für die psychiatrische und psychosoziale Praxis sowie Videovorträge von fachlichen Expert*innen und Erfahrungsexpert*innen zu psychischen Erkrankungen, Behandlungs- und Unterstützungskonzepten oder aus den vergangenen Fachveranstaltungen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Verfügung gestellt. Weiterhin enthält der Mitgliederbereich die aktuellen Protokolle aus den Landesarbeitsgruppen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Auf den internen Mitgliederbereich können alle Mitarbeitenden aus den Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zugreifen. Hierzu ist eine einmalige persönliche Registrierung mit vollständigem Namen und Angaben zur Mitgliedsorganisation notwendig. Nach einer Überprüfung und Freigabe sind im Anschluss alle Inhalte über die Anmeldung einsehbar.
Unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Ziele der leistungsberechtigten Person übernimmt der Kostenträger der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz im Gesamtplanverfahren die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Fallsteuerung. Die Mitarbeitenden der qualifizierten Assistenz übernehmen dabei eher eine untergeordnete Rolle. Gleichzeitig bewegen sie sich im Rahmen der Unterstützung an der Schnittstelle zwischen Bedarfsermittlung und Hilfeplanung beziehungsweise an der Schnittstelle der leistungsberechtigten Person und dem Kostenträger der Eingliederungshilfe. Deshalb sind auch sie dazu angehalten, neben Kenntnissen der ICF-Nomenklatur, mit den Leistungsberechtigten zusammen umfangreiche Informationen zu erheben, um eine personenzentrierte Unterstützung zu ermöglichen. Als Grundlage bedarf es ein fachlich fundiertes methodisches Vorgehen, das sich an der ICF und dem biopsychosozialen Modell orientiert.
Im Rahmen eines Videovortrages gibt Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) einen Einblick in die Grundlagen, Methoden und ethischen Prinzipien der psychosozialen Diagnostik. Im Zentrum steht dabei das mehrdimensionale Rahmenmodell psychosozialer Diagnostik nach Gahleitner und Pauls. Neben einer theoretischen Einführung in die klassifikatorische Diagnostik, in die Biographie- und Lebensweltdiagnostik sowie in die Ressourcenmatrix wird die praktische Umsetzung des Modells anhand eines Fallbeispiels im Rahmen der qualifizierten Assistenz verdeutlicht.
Das Video mit Zusatzmaterial ist ausschließlich für Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hier im internen Bereich auf unserer Internetseite einsehbar.
Soziale Organisationen aus dem Bereich der Behandlung, Unterstützung und Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind derzeit mit vielen Veränderungen und Herausforderungen konfrontiert. Hierzu gehören unter anderem verändernde Finanzierungsgrundlagen, neue fachliche Anforderungen durch gesetzliche Reformprozesse, Fachkräftemangel, Digitalisierung, zunehmende Krankheitsausfälle durch berufsbedingte Belastungen und die Auswirkungen von gesellschaftlichen Krisen wie die Energiekrise, die COVD-19-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine.
Damit sich soziale Organisationen an den aktuellen Anforderungen und Herausforderungen anpassen können, werden neue Konzepte in der Organisationsentwicklung und Personalförderung sowie neue flexible Arbeitsformen diskutiert. Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. veranstalten deshalb am 12. Juni 2024 zwischen 12:00 und 17:00 Uhr eine Fachtagung zu diesem Thema. Im Rahmen von Fachvorträgen und Workshops soll ein Diskurs angeregt werden, der neben den aktuellen Herausforderungen neue Perspektiven und Chancen für soziale Organisationen und deren Mitarbeitende aufzeigt. Die Veranstaltung findet im Technologie Zentrum, Alter Holzhafen 19 in 23966 Wismar statt. Im Vorfeld der Fachtagung veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zwischen 09:30 bis 12:00 Uhr seine 29. Mitgliederversammlung.
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier im Flyer.
Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen und Behinderungen weisen oftmals komplexe Unterstützungsbedarfe auf, die sowohl Unterstützungsleistungen aus dem Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe notwendig machen. Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes unterliegen beide Bereiche derzeit einem grundlegenden Wandel. Vor allem für Leistungserbringer an der Schnittstelle zwischen Pflege und (ergänzende) Eingliederungshilfe ergeben sich daraus in der Praxis zahlreiche Fragen u.a. zur Abgrenzung der beiden Leistungsarten sowie zur Umsetzung der Bedarfsermittlung.
Zur Unterstützung von Mitarbeitenden, welche an der Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe tätig sind, bietet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 19. Juni 2024 eine Online-Fortbildung zu den rechtlichen Grundlagen im Bereich der Eingliederungshilfe und Pflege an. Neben einer Einführung in die aktuellen rechtlichen Entwicklungen werden Grundlagen zur Abgrenzung von Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Orientierungshilfe für Leistungsangebote an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege vorgestellt.
Die Online-Fortbildung richtet sich an alle interessierten Mitarbeitenden aus dem Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe. Weitere Informationen zur Anmeldung, zu den Teilnahmegebühren und zum Inhalt finden Sie hier im Flyer.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll im Zusammenhang mit den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ermöglicht werden. Seit 2017 unterliegt die Eingliederungshilfe durch das BTHG einem grundlegenden Wandel. Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift Klinische Sozialarbeit beschäftigt sich mit den aktuellen Herausforderungen in der Umsetzung des BTHG speziell im Kontext der psychosozialen Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Fokus des Themenheftes stehen neben einem allgemeinen Überblick zum Umsetzungsstandes des BTHG die fachlichen Perspektiven und Chancen, die sich aus der Klinische Sozialarbeit für die psychosoziale Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Eingliederungshilfe ergeben und die BTHG-Umsetzung fachlich unterstützen können.
Zu Beginn schauen Michael Beyerlein (Universität Kassel), Yvonne Kahl (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf) und Felix Welti (Universität Kassel) auf die Rolle der Klinischen Sozialarbeit im Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe. Ausgehend von den aktuellen Erkenntnissen zur psychosozialen Versorgungssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen beschäftigt sich Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) mit den aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung von sozialraumorientierten Unterstützungsleistungen und zeigt mögliche Perspektiven für die psychosoziale Praxis auf. Lisa Große (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) rückt die professionelle Beziehungsgestaltung bei der Bedarfsfeststellung und der Leistungserbringung in den Mittelpunkt. Im Gegensatz zur rechtlichen Verankerung der Sozialraumorientierung und der personenzentrierten Bedarfsermittlung durch das Gesamtplanverfahren erfährt der Begriff der Beziehungsgestaltung im BTHG rechtlich keinerlei Beachtung. Aus ihrer Sicht ist die Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Leistungen zur Förderung der Sozialen Teilhabe ohne den Fokus auf eine professionelle Beziehungsgestaltung nicht zielführend. In einem abschließenden Beitrag fassen Karsten Giertz und Ingo Müller-Baron (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V.) den aktuellen Umsetzungsstand des BTHG in Deutschland zusammen. Im Bereich der Umsetzung des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens und bei den Leistungen zur Förderung der Sozialen Teilhabe zeigen sie fachliche Perspektive auf, die sich für die Klinische Sozialarbeit ergeben können.
Das Editorial, das Inhaltsverzeichnis und der Beitrag von Karsten Giertz und Ingo Müller-Baron können hier frei al PDF heruntergeladen werden.
Vernetzte und koordinierte Hilfen für psychisch beeinträchtige Menschen sind einerseits ein Thema mit langer Tradition, andererseits durch verschiedene aktuelle Entwicklungen neu belebt:
Im Bereich der Behandlung sind neue Möglichkeiten durch Modellprojekte nach § 64b SGB V, die KSVPsych-Richtlinie und durch die stationsäquivalente Behandlung entstanden. Das Bundesteilhabegesetz hat die Teilhabeplanung vor einigen Jahren verankert und die Gesamtplanung des Trägers der Eingliederungshilfe soll mit den Leistungen zur Pflege gemeinsam gestaltet werden.
Diese Beispiele zeigen, dass das Bewusstsein über das Erfordernis koordinierter Hilfen gewachsen ist. In der Praxis erleben wir folgerichtig verschiedene Initiativen, die sich um leistungsträgerübergreifende und koordinierte Hilfen bemühen, wie etwa in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden oder in anderen Modellen vernetzter Versorgung. Neben dieser geübten Praxis, die manchmal über gesetzliche Regelungen hinaus geht, stehen zugleich rechtliche Vorgaben, die nur rudimentär umgesetzt werden.
Diese Entwicklung birgt Risiken in sich. Es zeichnen sich zwei Szenarien ab:
(1) Weiterhin entwickelt jeder Leistungsbereich koordinierte Leistungen nur innerhalb seiner Leistungszuständigkeit. Dann treffen sich zur Abstimmung der koordinierten Hilfe in Zukunft nur noch die Fall- und Casemanager:innen verschiedener Leistungsträger mit den Menschen mit Leistungsansprüchen und die Versäulung wird weiter zementiert.
(2) Oder wir nähern uns endlich über verschiedene Einzelschritte einer Zukunft an, in denen jeder Leistungsbereich seinen Teil von Leistungen erbringt, und die Beteiligten einigen sich mit den Menschen mit Leistungsansprüchen darauf, dass die notwendige Koordination von eine:r der schon vorhandenen Akteur:innen übernommen wird.
Mit der Fachtagung „Vernetzte Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund: Kooperation und gemeinsame Verantwortung“ soll aufgezeigt und erörtert werden, was heute schon möglich ist, wo aber noch Handlungs- und Steuerungsbedarfe bestehen. Die Fachtagung wird. Die Tagung wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde am 6. November 2023 in Frankfurt am Main veranstaltet. Kooperationspartner sind die Aktion Psychisch Kranke, das Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit sowie der Dachverband Gemeindepsychiatrie.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie hier:
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. In Deutschland fand hierzu am 29. und 30. August 2023 die zweite und dritte Staatenprüfung statt. Im Vorfeld äußerten sich die freien Zivilgesellschaften und das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem eigenen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK. Der UN-Fachausschuss veröffentlichte seinen abschließenden Bericht Anfang dieses Monats.
In dem Bericht wurden die aktuellen gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen begrüßt. Hierzu gehören unter anderem die Bundesinitiative Barrierefreiheit, das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Vormundschaftsgesetzes für Kinder und Erwachsene oder auch das Gesetz Kinder- Jugendstärkungsgesetz.
Der Ausschuss äußerte sich jedoch besorgt über die diskriminierende Verwendung des medizinischen Modells zur Definition von Behinderung in vielen Rechtsbereichen auf Bundes- und Landesebene. Darüber hinaus werden fehlende strukturelle Möglichkeiten und Ressourcen für die aktive Beteiligung von Interessenvertretungen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen in allen sie betreffenden sozialpolitischen Angelegenheiten bemängelt. Zudem kritisiert der Ausschuss die unzureichende Menschenrechtsperspektive in den Aktionsplänen der einzelnen Bundesländer sowie die fehlende systematische Überprüfung der UN-BRK-Umsetzung. Auch mangelnde Strategien zur Förderung der Achtung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung nachhaltiger Einstellungsänderungen in der Bevölkerung wurden in dem Staatenbericht angemahnt.
Mit großer Sorge betrachtet der Ausschuss die weitverbreiteten Zwangsunterbringungen, Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen bei Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Beeinträchtigung in Einrichtungen der Pflege, Eingliederungshilfe, Psychiatrie und Forensik. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur „Verhandlungsunfähigkeit“ ist der Ausschuss besorgt über die Möglichkeiten einer unbefristeten Inhaftierung von Menschen mit Behinderungen in forensisch psychiatrische Pflegeeinrichtungen. In diesem Kontext werden unabhängige Beschwerdestellen und Rechtsbehelfsmechanismen in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen sowie in psychiatrische und forensische Einrichtungen gefordert. Der Staatenbericht macht außerdem auf die noch immer bestehende Segregation von Menschen mit Behinderungen in institutionelle Einrichtungen, auf das Fehlen von Maßnahmen zur Förderung der Deinstitutionalisierung und auf bestehende Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen Unterstützungsleistungen in Bezug auf ihren Wohnort frei wählen zu können aufmerksam. Im Bereich der medizinischen und psychosozialen Versorgung werden grundsätzlich fehlende Mechanismen zur Überwindung der gesetzlichen Fragmentierung des Versorgungssystems und zur Sicherstellung von umfassenden und personenzentrierten Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Behinderungen bemängelt. Auch im Bereich Arbeit und Bildung ist es in den letzten Jahren noch nicht gelungen geeignete Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungssystem und einen inklusiven Arbeitsmarkt sowie geeignete Unterstützungsformen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und komplexen Unterstützungsbedarfen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln und flächendeckend umzusetzen. So macht der Ausschuss unter anderem auf die immer noch bestehende hohe Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen, auf die hohe Zahl von Menschen mit Behinderungen im geschützten Beschäftigungs- und Bildungsbereich sowie auf die niedrigen Übergangsraten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aufmerksam.
Ausgehend von der Staatenprüfung formuliert der Fachausschuss für Deutschland eine Vielzahl an Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK. Zu den wichtigsten und nachdrücklichsten Empfehlungen gehören unter anderem:
Die Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, in den Umsetzungs- und Überprüfungsprozess der UN-BRK.
Die Entwicklung einer umfassenden Deinstitutionalisierungsstrategie mit konkreten Maßnahmen und der Freigabe von entsprechenden personellen, technischen und finanziellen Ressourcen sowie mit der Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überprüfung.
Die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems und Arbeitsmarktes sowie die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit der Freigabe von entsprechenden Ressourcen und der Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überprüfung.
Im Vergleich zum vorherigen Bericht des UN-Fachausschusses aus dem Jahr 2015 lassen sich in Deutschland bisher nur wenige wegweisende Entwicklungen bei der UN-BRK-Umsetzung beobachten. Es bedarf weiterhin auf sozialpolitischer und gesellschaftlicher Ebene zahlreiche Anstrengungen, um die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und entsprechende Barrieren abzubauen. Als besondere Chance sind die aktuellen gesetzlichen und sozialpolitischen Maßnahmen anzusehen, welche zumindest erstmal formal dazu beitragen, dass sich die Rahmenbedingungen für die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Zukunft verbessern. Einschätzungen zur konkreten Umsetzung und zu deren Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bleiben jedoch noch aus. Der vollständige Bericht der Staatenprüfung des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland kann hier frei eingesehen werden.
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