Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Kein Paradigmenwechsel trotz UN-BRK und eine fehlende Menschenrechtsperspektive in der Psychiatrie!!!

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen sind dabei aufgefordert über Parallelberichte diesen Prozess zu unterstützen und ihre Einschätzungen vorzulegen.

In diesem Monat veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte als offizielle nationale Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-BRK seinen Parallelbericht. Neben den vielen positiven Entwicklungen wie Aktionsplänen zur UN-BRK-Umsetzung im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht kritisiert der Bericht, dass die Umsetzungsdynamik im Bund, in den Bundesländern und Kommunen deutlich nachgelassen hat. Vor allem in den Bereichen Partizipation, Arbeit und Beschäftigung, inklusive Bildung, Vermeidung von Zwang und Selbstbestimmung bestehen erhebliche Handlungsbedarfe.

Nach 14 Jahren UN-BRK hat es laut dem Bericht keine wirklichen Entwicklungen in Politik und Gesellschaft zur Förderung der Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gegeben. Des Weiteren kritisiert die Monitoring-Stelle in diesem Zusammenhang „eine fehlgeleitete Inklusionsrhetorik, wonach unterschiedliche Akteure aus Politik und Gesellschaft Sonderstrukturen als Teil eines inklusiven Systems bezeichnen.“ Dadurch werden Doppelstrukturen flächendeckend und im Kern unverändert beibehalten.

 Zudem fehlen ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit sowie notwendige diskriminierungsrechtliche Verpflichtungen als Grundvoraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe. Vor allem im Bereich der psychiatrischen Versorgung fehlt es laut dem Bericht an einer menschenrechtlichen Ausrichtung, an einer Orientierung am biopsychosozialen Modell und an der flächendeckenden Umsetzung der unterstützenden Entscheidungsfindung.

In der Gesamtschau kritisiert das Institut für Menschenrechte, dass Deutschland „bei Weitem nicht alles Notwendige und Mögliche unternimmt, um die Konvention umzusetzen. Die verfügbaren Mittel im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 UN-BRK wurden und werden nicht ausgeschöpft. Erneut vermisst die Monitoring-Stelle in den Berichten des Vertragsstaats im laufenden Prüfverfahren eine selbstkritische und vertiefte Auseinandersetzung mit bestehenden Problemen und Umsetzungsdefiziten.“

Der Bericht und weitere Informationen können hier eingesehen werden.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. stellt seine Aktivitäten und Projekte am 29. September 2023 auf dem Fachtag Nord in Hamburg vor

Der Bedarf an Angeboten in der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung ist bundesweit gestiegen. Ebenso haben die Komplexität der Bedürfnisse der Klient*innen und die fachlichen Anforderungen an die psychosoziale Versorgung in den letzten Jahren zugenommen.

Wie Soziale Arbeit diesen Veränderungen in der Praxis konkret begegnen kann, sollen am 29. September 2023 auf dem Fachtag Nord der drei Landesarbeitsgemeinschaften Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. in Hamburg anhand von ausgewählten Projekten der sozialpsychiatrischen Versorgung in Norddeutschland vorgestellt und diskutiert werden.

Für Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. an der Fachtagung im Rahmen eines Impulsvortrages zu den aktuellen Herausforderungen und Perspektiven in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern sowie im Rahmen eines Forums zu seinen aktuellen Projekten und Initiativen wie der Landesfachstelle für Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien, dem Modellprojekt “Adoleszenzpsychiatrie” oder dem Rehapro-Projekt “IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben”.

Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie hier im Flyer:

Jahrestagung des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. am 14. und 15. September 2023 in Dresden

In Deutschland bestehen zahlreiche Angebote zur beruflichen Rehabilitation, zur Bildung und Arbeit sowie zum Zuverdienst, jedoch wird die berufliche Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen hierzulande nur unzureichend realisiert. Die Ursachen sind vielfältig. Schwere psychische Erkrankungen gehen oftmals mit sekundären Erkrankungsfolgen einher, die dazu führen, dass die notwendigen Voraussetzungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt – wie Schul- und Ausbildungsabschlüsse – fehlen. Ebenso zählen arbeitsbezogene Barrieren wie die gesellschaftliche Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen, fehlende Reintegrationsangebote oder aber auch eine mangelnde schnittstellenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern zu weiteren Faktoren, die die berufliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen erschweren.

Ebenfalls lässt sich feststellen, dass die Zahl von Arbeitsfehlzeiten, Erwerbsunfähigkeit und Frühberentung aufgrund von psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren in Deutschland deutlich gestiegen sind. Nicht selten stehen erkrankungsbedingte Fehlzeiten und berufliche Frühberentungen mit arbeitsbezogenen und gesundheitsbeeinträchtigenden Belastungen im Zusammenhang. Es scheint, dass gesellschaftliche Veränderungen in der Arbeitswelt – wie erhöhte Flexibilitäts-, Komplexitäts- und Mobilitätsanforderungen – sowie Beschleunigungsprozesse aufgrund technischer (digitaler) und kultureller Veränderungen mit beruflichen Überforderungen einhergehen, die bei einem Teil der Bevölkerung zu körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen.

Im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. soll das Thema Arbeit und berufliche Beschäftigung im Kontext von psychischer Gesundheit und Erkrankung umfangreich thematisiert werden. Neben einführenden Beiträgen zur aktuellen beruflichen Situation und den Bedarfen von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen werden Best-Practice-Beispiele zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen in praxisnahen Workshops vorgestellt. Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. beteiligt sich an der Jahrestagung und stellt im Workshop „Vernetzung und Personenzentrierung durch Supported Employment und Supported Education: Erfahrungen mit der Implementierung“ das Reha-Pro-Projekt: IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben vor und gibt einen Impulsbeitrag zu neuen Konzepten in der Arbeitswelt und ihre Bedeutung für die Gemeindepsychiatrie.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.