Stellungnahme des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention fristgerecht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt.

Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative des Bundes, erstmals einen gesetzlichen Rahmen für eine bundesweit koordinierte und langfristig angelegte Suizidprävention zu schaffen. Angesichts von jährlich mehr als 10.000 Suiziden in Deutschland ist die Stärkung der Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die weit über die medizinische Versorgung hinausgeht.

Aus Sicht des Landesverbandes kann eine wirksame Suizidprävention nur gelingen, wenn medizinische, sozialpsychiatrische und psychosoziale Hilfen eng miteinander verzahnt werden. Menschen in suizidalen Krisen wenden sich häufig zunächst an niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote, Sozialpsychiatrische Dienste, Hausärzt*innen, Selbsthilfe oder andere gemeindenahe Hilfen. Diese Strukturen müssen deshalb als tragende Säulen einer nationalen Präventionsstrategie verstanden und dauerhaft gestärkt werden.

In unserer Stellungnahme sprechen wir uns insbesondere aus für:

  • die ausdrückliche Berücksichtigung der Sozialpsychiatrie und gemeindepsychiatrischer Versorgungsstrukturen als zentrale Bestandteile der nationalen Suizidprävention,
  • verbindliche regionale Netzwerke zwischen Gesundheitswesen, Sozialpsychiatrie, Eingliederungshilfe, Suchthilfe, Selbsthilfe und weiteren Akteur*innen,
  • eine nachhaltige Finanzierung niedrigschwelliger Krisendienste und psychosozialer Unterstützungsangebote,
  • die stärkere Einbindung von Peer-Support und EX-IN-Genesungsbegleitung,
  • den Ausbau bundesweiter Qualifizierungsangebote für Fachkräfte und weitere Berufsgruppen,
  • die stärkere Berücksichtigung von Postvention, Angehörigen sowie besonders vulnerablen Personengruppen,
  • Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen als festen Bestandteil der Suizidprävention sowie
  • eine regional ausgerichtete Bedarfsplanung und wissenschaftliche Evaluation.

Besonders für Mecklenburg-Vorpommern sehen wir aufgrund der großen Flächen, der geringen Bevölkerungsdichte und der bestehenden Versorgungsherausforderungen einen erheblichen Handlungsbedarf. Verlässliche Krisenhilfen, sektorenübergreifende Zusammenarbeit und eine langfristige Finanzierung sind wesentliche Voraussetzungen, damit Menschen in psychischen Krisen frühzeitig erreicht und wirksam unterstützt werden können.

Unsere Stellungnahme versteht sich als fachlicher Beitrag zur Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs. Als Landesverband bringen wir dabei unsere langjährigen Erfahrungen aus der sozialpsychiatrischen Praxis, der Netzwerkarbeit sowie der Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsorganisationen und zahlreichen Kooperationspartner*innen ein.

Die vollständige Stellungnahme steht nachfolgend als PDF zum Download zur Verfügung.

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