
Eingliederungshilfe in Gefahr: Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. warnt vor Einsparungen in Mecklenburg-Vorpommern
Rund 200.000 psychisch erkrankte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern / Psychosoziale Angebote schaffen Stabilität
MV – In Mecklenburg-Vorpommern erkranken laut aktuellen Studien pro Jahr etwa 200.000 Erwachsene an einer psychischen Erkrankung. Rund 7.000 bis 15.000 von ihnen sind schwer und dauerhaft betroffen. Sie sind auf verlässliche Unterstützungsangebote wie betreutes Wohnen, Assistenz im Alltag und psychosoziale Begleitung angewiesen, um stabil leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V. (kurz: LSP) warnt eindringlich vor den derzeit diskutierten Einsparungen in der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen seien keine freiwilligen Zusatzangebote, sondern eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung, Stabilität und Krisenprävention, wie es in einer aktuellen Stellungnahme des Verbands heißt.
Ein bundesweiter Vergleich zeigt: Mecklenburg-Vorpommern gibt pro Kopf am wenigsten Geld für Leistungen zur sozialen Teilhabe aus. Die bundesweit gestiegenen Kosten in der Eingliederungshilfe sind vor allem auf wachsende Verwaltungsausgaben zurückzuführen – nicht auf höhere Leistungen für die Betroffenen. „Die Folgen der Unterfinanzierung sind bereits heute sichtbar“, so Karsten Giertz, Geschäftsführer des Verbands. „Psychiatrische Kliniken bleiben belegt, weil notwendige Nachsorgeangebote fehlen. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen finden keinen Wohnplatz, geraten in Wohnungslosigkeit oder müssen in andere Bundesländer ausweichen. Besonders der ländliche Raum ist betroffen.“ Weitere Kürzungen würden diese Entwicklungen verschärfen. „Kurzfristige Einsparungen führen langfristig zu mehr Krisen, mehr Klinikaufenthalten und höheren Kosten für das Sozial- und Gesundheitssystem. Gleichzeitig drohen Qualitätsverluste, Fachkräfteabwanderung und der Abbau von Angeboten.“
Der Landesverband Sozialpsychiatrie MV fordert daher die politisch Verantwortlichen auf, von weiteren Kürzungen abzusehen, die besonderen Bedarfe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen anzuerkennen und die Eingliederungshilfe als Investition in Teilhabe, Prävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verstehen. Die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss dabei handlungsleitend sein.
Der Landesverband steht gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen bereit, an tragfähigen und nachhaltigen Lösungen für eine zukunftsfähige psychosoziale Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern mitzuwirken.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier: