Gesamt- und Teilhabeplanverfahren

In Deutschland weisen jedes Jahr etwa 28 % der Bürger*innen Merkmale von mindestens einer psychischen Erkrankung auf. Davon leiden 1 bis 2 % an den langanhaltenden und schweren Auswirkungen ihrer Erkrankung, wodurch sie deutliche Einschränkungen in den verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen (z. B. Ausbildung, Beruf, Wohnen oder Kommunikation) und komplexe Behandlungsbedarfe aufweisen sowie medizinische Behandlungen oder psychosoziale Unterstützungsleistungen beanspruchen.

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Unterstützung auch für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und komplexen Problemlagen zu ermöglichen, wurde unter anderem das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren im Bundesteilhabegesetz als Verfahren zur Ermittlung der individuellen Unterstützungsbedarfe und Leistungsplanung unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts gesetzlich verankert. Die individuelle Feststellung des Unterstützungsbedarfes erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Integrierten Teilhabeplans Mecklenburg-Vorpommern (ITP M-V).

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. setzen sich seit Jahren für eine personenzentrierte Bedarfsermittlung und sektorübergreifende Leistungserbringung bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ein. Auf dieser Seite finden Sie daher eine Übersicht über die aktuellen Initiativen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Umsetzung des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern.

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Umsetzungsbegleitung Gesamtplanverfahren in Mecklenburg-Vorpommern

In Kooperation mit der LIGA Mecklenburg-Vorpommern führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. 2018 eine Befragung zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens und des ITP MV zur individuellen Bedarfsermittlung in Mecklenburg-Vorpommern durch. An der Befragung beteiligten sich verschiedene Leistungsangebote für Menschen mit geistigen Behinderungen, sinnes- und körperlichen Behinderungen sowie Leistungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen. Die Befragung wurde durch das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung finden Sie hier:

Auch im Rahmen der Studie zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychosoziale und psychiatrische Versorgung des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. besteht ein Schwerpunkt in der Umsetzung des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens während der COVID-19-Pandemie. Ziel ist es anhand der aktuellen Daten Aussagen zur Umsetzung der Verfahren zur Ermittlung von individuellen Unterstützungsbedarfen und personenzentrierten Koordination von Unterstützungsleistungen bei psychisch erkrankten Menschen formulieren zu können. Die Ergebnisse der Studie werden in Kürze hier veröffentlicht.

Qualitätskriterien Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe

Bundesweit beträgt der Anteil von psychisch erkrankten Menschen in der Eingliederungshilfe rund 51 %. Davon erhalten 71 % Unterstützung in der eigenen Wohnung und 29 % in besonderen Wohnformen.  Etwa 20 % nehmen Leistungsangebote in Werkstätten für behinderte Menschen in Anspruch. Diese Angaben machen deutlich, dass es sich bei der Gruppe der psychisch erkrankten Menschen im Bereich der Eingliederungshilfe um eine bedeutende Gruppe von Nutzer*innen handelt.

Psychisch erkrankte Menschen weisen in der Kommunikation, in der Wahrnehmung aber auch in der Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen besondere Bedarfe auf, wodurch Barrieren und Besonderheiten in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens entstehen, die eine aktive Einbeziehung der Menschen in die einzelnen Schritte des Gesamtplanverfahrens und die Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren können.

Die Landesarbeitsgruppe Gesamt-/ Teilhabeplanverfahren des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. entwickelte daher Qualitätskriterien für das Gesamtplanverfahren bei psychisch erkrankten Menschen, welche als Orientierungshilfe für die Umsetzung des Gesamtplanverfahrens dienen, um eine personenzentrierte Leistungserbringung für diese Zielgruppe zu ermöglichen. Im Rahmen der Qualitätsstandards möchte die Landesarbeitsgruppe – die sich aus Akteur*innen der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Selbsthilfe des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zusammensetzt – auf die besonderen Belange in der Umsetzung und Durchführung des Gesamtplanverfahrens bei psychisch erkrankten Menschen eingehen. Die Qualitätsstandards richten sich an alle Akteur*innen, die im Antragsverfahren, in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens oder in der Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligt sind.

Die Qualitätskriterien können hier als Broschüre frei heruntergeladen werden.