Die Stiftung »
Anerkennung und Hilfe hat ihre Arbeit seit dem 1. Januar 2017
aufgenommen.
Sie bietet Menschen Beratung sowie Entschädigung, die als Minderjährige
in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie
untergebracht und dort körperlicher, psychischer oder sexueller
Gewalt ausgesetzt waren und/oder als Arbeitskraft ausgenutzt wurden.
Dabei geht es um den Zeitraum zwischen 1949 und 1975 in Westdeutschland
sowie zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik.
Entschädigungsansprüche können bis zum 31.12.2019
geltend gemacht werden.
Die Stiftung bietet bei Kontaktaufnahme über ihre »
Anlauf- und Beratungsstellen im jeweiligen Bundesland persönliche
Beratung an, unterstützt beim Ausfüllen der Anmeldung,
prüft die Voraussetzungen und leitet sind diese erfüllt
die Anmeldung an die Geschäftsstelle weiter.
Weitere Information finden Sie im Internet unter dem oben genannten
Link.
|